Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reiner Breuer,
wir bitten Sie, folgenden Antrag im RAT am 16.03.2018 zur Entscheidung vorzulegen:
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Düsseldorf für das Jahr 2019 und folgende, Anträge zum Förderprogramm zur Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes zu prüfen und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu stellen.
Begründung:
Nach Maßgabe des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen „Verfahren zur Anmeldung von Zuwendungen für die Sanierung von Altlasten und für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes sowie zur Aufstellung von Dringlichkeitslisten (MBI.NRW.2015 vom 04.03.2015 S. 109) werden Anträge zum Landesförderungsprogramm „Altlasten“ oder für Projekte der europäischen Strukturfonds welche die Förderbestimmungen erfüllen geprüft und gestellt.
In der Sitzung des Strukturausschusses (Regionalrat Düsseldorf) am 29.11.2017 wurde dem Unterzeichner auf Nachfrage ob für die Bezirkssportanlagen im Rhein-Kreis Neuss, wenn dort zukünftig Kunstrasenplätze gebaut würden, auch Fördermittel beantragt werden können folgendes geantwortet:
Herr Stellmacher (Verwaltung) bejaht eine Fördermöglichkeit bei Vorliegen der Fördervoraussetzung.
Daher soll bei allen städtischen Projekten, bei denen Altlasten vorhanden sind, die Fördervoraussetzungen geprüft und bei positiven Ergebnis beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
– Carsten Thiel –