Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reiner Breuer,
wir bitten Sie, folgenden Antrag im RAT am 16.03.2018 zur Entscheidung vorzulegen:
Antrag:
Der Rat der Stadt Neuss beschließt, dass auf gemeindeeigenen Grundstücken keine glyphosathaltigen Herbizide ab sofort eingesetzt werden dürfen.
Begründung:
Glyphosat, besser bekannt unter dem Handelsnamen „Roundup“, ist das weltweit meist verkaufte Breitbandherbizid, das auch in unserer Kommune verstärkt von den Landwirten eingesetzt wird.
In Regionen Lateinamerikas, in denen großflächig glyphosatresistente Pflanzen angebaut werden und Glyphosat in hohem Ausmaß als Herbizid eingesetzt wird, gibt es eine erhöhte Rate an Fehlgeburten, Fehlbildungen von Neugeborenen und Krebserkrankungen, die einen Zusammenhang nahelegen. Wissenschaftlich wurde dies bisher leider nicht untersucht.
In neuester Zeit hat die Weltgesundheitsorganisation WHO internationale Glyphosatstudien ausgewertet und stuft das Herbizid, das bereits in mehreren Ländern verboten wurde, nunmehr für den Menschen als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Prof. Andreas Kortenkamp, anerkannter Human-Toxikologe von der Brunel University London betonte die Seriosität dieser Neueinschätzung und fordert die zuständigen EUBehörden auf, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher einzuleiten.
Im Zuge der Diskussion um gesundheitliche Risiken hat das Umweltministerium von Rheinland-Pfalz bereits im Juli 2015 den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden
auf öffentlichen Flächen verboten.
Neben den Risiken für den Menschen trägt das Herbizid verstärkt zum Artensterben bei, da durch das Abtöten der Beikräuter vielen Insekten und damit auch den Feldvogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen wird.
Das Niederwild (Hase, Fasan, Rehe) ist in unserer Kommune in hohem Maße betroffen.
Wir sind der Meinung, dass wir diese Gefährdungen für die Einwohner, aber auch für die Tier- und Pflanzenwelt als Stadt Neuss nicht abwarten sollten. Setzen wir
ein Zeichen und sorgen schon jetzt dafür, dass von städtischen Grundstücken keine „Glyphosat-Gefahr“ ausgehen kann, weil der Rat den Einsatz von Glyphosat auf diesen Grundstücken untersagt.
Private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Neuss zur Pflege von Grün-, Sport-und Verkehrsflächen erhalten, werden auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
Beim Abschluss neuer Pachtverträge für städtische landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der
sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine
Kündigung erfolgt.
Ebenso sollte man über die Verwaltung eine Erhebung starten, welche Menge dieser Herbizide von Neussern Landwirten auf Neusser Äckern verwendet wird. Die hiesigen Landwirte sollen von der Stadt Neuss aufgefordert werden, keine
glyphosathaltigen Herbizide zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
– Carsten Thiel – – Deniz Davarci –