Sehr geehrter Herr Bürgermeister Breuer,

wir bitten Sie, folgenden Antrag in der kommenden Sitzung des Rates am 08.11.2024
vorzulegen.

Antrag:

Im Hinblick auf den noch fehlenden landesweiten NRW-Reparaturkostenbonus beschließt
der Rat der Stadt Neuss:

Zur Ressourcenschonung und im Interesse der Nachhaltigkeit führt die Stadt Neuss den
Reparaturbonus als öffentlich finanziertes Förderprogramm zur Vermeidung von
Elektroschrott ein.

Hierzu wird eine Förderrichtlinie erlassen, die Förderzweck, Förderhöhe und
Fördervoraussetzungen, Zuschussempfänger, Antrags-/Auszahlungsverfahren sowie
Bedingungen, Auflagen und Evaluationsteilnahme regelt.

Der Reparaturbonus ist eine Förderung der Stadt Neuss, der nach Maßgabe des
Haushaltsplans gewährt wird. Damit soll erreicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger
ihre meist noch langlebigen Haushalts- und Elektrogeräte reparieren lassen und nicht
entsorgen.

Der Zuschuss pro Reparatur beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal 150 EUR pro Gerät.
Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger werden mit 100 Prozent der Reparaturkosten,
maximal 300 EUR gefördert.

Begründung:

Mit dem Recht auf Reparatur hat die EU die Möglichkeit geschaffen, oberhalb der
ehrenamtlichen Arbeit der Repaircafés bei Hilfe zur Selbsthilfe bei elektronischen und
mechanischen Geräten einen Anreiz zu setzen, die hochwertigen Haushalts- und
Elektronikgeräte nicht zu entsorgen, sondern reanimieren zu lassen. Mit förderfähiger
Unterstützung.

In einigen Bundesländern gibt es inzwischen entsprechende Förderprogramme wie zum
Beispiel durch die Sächsische Aufbaubank. Das Land NRW ist derzeit noch nicht vertreten.

Mit freundlichen Grüßen