Brauch die Stadt Neuss einen Nachtbürgermeister? Dazu hat die Fraktion UWG/Aktiv
eine ganz klare Meinung und dieses lautet so schnell wie möglich!
Daher stellt die Fraktion UWG/Aktiv im nächsten Haupt- und Sicherheitsausschuss
am 23.11.2023 folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Grundsatzentscheidung zur Einrichtung
einer/eines Nachtbürgermeisters/-in vorzubereiten und den Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen.
In einem zu erarbeitenden Konzept ist das Aufgabengebiet zu beschreiben, das
Persönlichkeitsprofil zu definieren, ein Vorschlag für das Bewerbungs- und
Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle zu erarbeiten sowie die Frage der
Finanzierung zu klären.
Die Stelle kann ggf. auch geteilt werden.
Bei der Erstellung des Konzeptes ist auf die in den anderen Städten gemachten
Erfahrungen zurückzugreifen
Carsten Thiel:“ Als erste deutsche Stadt hat Mannheim 2018 eine
Nachtbürgermeister(innen)stelle eingerichtet. Seither gibt es weitere Stellen in
zahlreichen deutschen Städten, darunter Mainz, Heidelberg, Osnabrück, Stuttgart
und München. Zuvor gab es das Amt des „Nachtburgemeesters“ bereits in vielen
Städten der Niederlande und schon seit 2003 in Amsterdam. Auch die Städte New
York, London, Paris, Toulouse und Zürich verfügen über einen „Night Mayor“.
Die Mannheimerinnen und Mannheimer haben mit ihren Nachtbürgermeistern im
Wesentli- chen positive Erfahrungen gemacht. Die Aufgabenstellung dieser Position
ist in den meisten Städten vergleichbar. Dabei geht es nicht darum, eine neue
Behörde zu schaffen oder gar Aufgaben von Polizei und KOD zu übernehmen.
Vielmehr tritt die/der Nachtbürgermeister(in) auf als Ansprechpartner(in) und
Vermittler(in) zwischen Bar- und Gastronomiebetrieben, der Verwaltung, der Polizei,
den Verkehrsbetrieben, dem Taxigewerbe, den Gästen, Anwohner (innen) und vielen
anderen. Sie/er fungiert als Moderator(in) und Mediator(in) in Beschwer- defällen,
sammelt die unterschiedlichen Anliegen und übermittelt Politik und Verwaltung Ver-
besserungsvorschläge. Im Idealfall können Konflikte bereits im Vorfeld verhindert
werden. Nicht zuletzt aber widmet sie/er sich auch der Stärkung der Nachtkultur und
der Erforschung weiterer Potentiale im Kulturbereich. Im Unterschied zur Verwaltung
ist sie/er in der Lage, kreativ und flexibel auf die Bedürfnisse von Gastronomie und
Kulturszene einzugehen. Dabei geht es einerseits darum, Probleme zu erkennen, auf
der anderen Seite aber das Nachtleben nicht als Störfaktor zu betrachten. Die
Initiative zur Schaffung einer Nachtbürgermeister(innen)stelle trägt insofern
wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Faktoren Rechnung.
Gegenwärtig machen sich zahlreiche Gastronomiebetriebe Sorge um ihre Existenz.
Hier geht es nicht nur um finanzielle Unterstützung durch Bund und Land, sondern
gerade auch um die schnelle Hilfestellung vor Ort im Anschluss an eine Zeit der
Restriktionen und Einschränkungen. Die/der Nachtbürgermeister(in) könnte sich in
diesem Zusammenhang beim Neustart der Veranstaltungsszene einbringen.
Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge für eine konkrete Ausgestaltung der Rolle
der/des Nachtbürgermeister(in) zu entwickeln und ein Finanzierungsmodell zu
erarbeiten. Eine gewisse Einbindung in Verwaltungsstrukturen könnte dabei unter
Umständen von Vorteil sein. Eine klassische behördenmäßige Ausgestaltung kommt
aber nicht in Betracht. Bei der Auswahl der Bewerber(innen) sollte besonderer Wert
auf eine Person mit geeignetem Persönlichkeitsprofil, möglichst gastronomieerfahren
und szeneaffin, gelegt werden“.