Sehr geehrter Herr Klinkicht,

wir bitten Sie, die folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des
Umweltausschusses zu setzen:

Die Stadtverwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie hoch aktuell der Anteil an begrünten Fassaden städtischer Gebäude ist?
  2. Bei welchen städtischen Bestandsgebäuden es technisch möglich wäre, sie
    nachträglich mit einer Fassadenbegrünung auszustatten?
  3. Bei welchen städtischen Neubau-Projekten Fassadenbegrünungen vorgesehen
    sind?

Begründung:

Die Begrünung von Wänden und ganzen Fassaden ist oft die einzige Möglichkeit,
naturnahe Flächen in dicht bebauten Straßenzügen und Innenhöfen zu bringen. Die
richtigen Rankpflanzen schützen die Fassade vor UV-Strahlen, das Blattwerk
schluckt Schall, bindet Staub und Schadstoffe. Durch Kühlung, erhöhte Luftfeuchte,
Produktion von Sauerstoff und Filterung von Schadstoffen wird ein besseres und
gesundes Kleinklima (Mikroklima) erzeugt und Lebensraum für Vögel, Insekten und
Pflanzen geschaffen. Bei richtiger Anlage schützen Pflanzen die Fassaden vor
Witterungseinflüssen (Beschattung / Kühlung) und können zur Energieeinsparung
beitragen. Sie wirken zudem ästhetisch und lassen sich als Gestaltungselemente
einsetzen. Auch eine psychologisch vorteilhafte Wirkung, gerade inmitten dichter
Bebauung, kann von begrünten Wänden und Fassaden ausgehen.

Bei privaten Objekten hat dies bereits zu einer Zunahme von begrünten
Hausfassaden in Neuss geführt. Die stadteigenen Gebäude allerdings sind mit
wenigen Ausnahmen bisher eher selten mit einer Begrünung versehen.

Um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und den Grünanteil in der Stadt weiter zu
erhöhen, sollten auch vorhandene Fassadenflächenpotenziale von städtischen
Gebäuden wie Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden, Bibliotheken sowie Turn- und
Schwimmhallen genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen