Sehr geehrter Herr Klinkicht,

im Namen der Fraktion UWG/FW – Aktiv für Neuss bitten wir darum, die nachfolgende Anfrage auf die
Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Klimaschutz am 13.06.2023 zu setzen.

Anfrage:

Kommunale Wärmeplanung/Wärmestrategie der Stadt Neuss, Sachstand. Wir
bitten um Beantwortung unserer Fragen:

  • Welche Schritte hat die Stadt zur Erarbeitung einer Wärmestrategie bereits unternommen, welche
    weiteren Schritte sind vorgesehen?
  • Wann ist mit der Vorlage einer kommunalen Wärmestrategie für Neuss zu rechnen?
  • Beabsichtigt die Verwaltung, sich um eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
    Klimaschutz (BMWK) auf Grundlage der novellierten Kommunalrichtlinie zu bewerben?

Begründung:

„Auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands
bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Reduzierung
des Endenergiebedarfs der Gebäude und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch
Einbindung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sind in Einklang zu bringen. Dafür
ist eine räumliche Abstimmung für die Erschließung von erneuerbaren Wärmequellen, der
damit verbundenen Infrastrukturen und Wärmesenken erforderlich. Darüber hinaus muss in diesen
Prozess die strategische Entwicklung von dezentralen und netzgebundenen Versorgungssystemen
sowie von Strom-, Wärme- und Gasnetzen eingeschlossen werden. Wie in einigen Nachbarländern
schon teils seit Jahrzehnten praktiziert, rückt die kommunale Wärmeplanung daher nun auch in
Deutschland in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen und praktischen Debatte.“ (Zitat aus dem
„Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung“ des Deutschen Instituts für Urbanistik im
Auftrag des Umweltbundesamts 2022).
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum
Jahr 2050. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, bedarf es im langfristig angelegten
Umbauprozess der Wärmeversorgung einer Wärmestrategie. Seit 1.November 2022 ist die
Novellierung der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) in Kraft. Darin ist die kommunale Wärmeplanung als neuer Förderschwerpunkt definiert.
Konkret wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans mit bis zu 90 Prozent der Kosten
gefördert, finanzschwache Kommunen erhalten 100 Prozent Förderung, wenn der Antrag bis 31.12.23
gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen