Sehr geehrter Herr Klinkicht,
im Namen der Fraktion UWG/FW – Aktiv für Neuss bitten wir darum, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Klimaschutz am 13.06.2023 zu setzen.
Anfrage:
Kommunale Wärmeplanung/Wärmestrategie der Stadt Neuss, Sachstand. Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen:
- Welche Schritte hat die Stadt zur Erarbeitung einer Wärmestrategie bereits unternommen, welche weiteren Schritte sind vorgesehen?
- Wann ist mit der Vorlage einer kommunalen Wärmestrategie für Neuss zu rechnen?
- Beabsichtigt die Verwaltung, sich um eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) auf Grundlage der novellierten Kommunalrichtlinie zu bewerben?
Begründung:
„Auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Reduzierung des Endenergiebedarfs der Gebäude und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sind in Einklang zu bringen. Dafür ist eine räumliche Abstimmung für die Erschließung von erneuerbaren Wärmequellen, der damit verbundenen Infrastrukturen und Wärmesenken erforderlich. Darüber hinaus muss in diesen Prozess die strategische Entwicklung von dezentralen und netzgebundenen Versorgungssystemen sowie von Strom-, Wärme- und Gasnetzen eingeschlossen werden. Wie in einigen Nachbarländern schon teils seit Jahrzehnten praktiziert, rückt die kommunale Wärmeplanung daher nun auch in Deutschland in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen und praktischen Debatte.“ (Zitat aus dem „Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung“ des Deutschen Instituts für Urbanistik im Auftrag des Umweltbundesamts 2022).
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, bedarf es im langfristig angelegten Umbauprozess der Wärmeversorgung einer Wärmestrategie. Seit 1.November 2022 ist die Novellierung der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft. Darin ist die kommunale Wärmeplanung als neuer Förderschwerpunkt definiert. Konkret wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans mit bis zu 90 Prozent der Kosten gefördert, finanzschwache Kommunen erhalten 100 Prozent Förderung, wenn der Antrag bis 31.12.23 gestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
– Carsten Thiel –
– Bayram Öz –
– Tobias Urbach-
Sachkundiger Bürger